Bei bestehender Pflegebedürftigkeit ist es gesetzlich notwendig, regelmäßige Beratungsbesuche durchzuführen. Kurzfristig ist es bei uns möglich, einen Termin zu vereinbaren. Rufen Sie uns einfach an!

Durchführung der Beratungsbesuche:

  • Pflegegrad 2 + 3:

2 mal im Jahr

 

  • Pflegegrad 4 + 5:
4 mal im Jahr

Die Beratungsbesuche sind für die Versicherten kostenfrei!